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London High Court of Justice stellt Verletzungen von Patenten des Anbieters AIM Sport durch Wettbewerber Supponor fest

Luzern, 07.02.2023

Richtungsweisende Gerichtsentscheidungen im Millardenmarkt virtuelle Sportbandenwerbung:

  • London High Court of Justice stellt Verletzungen von Patenten des Anbieters AIM Sport durch Wettbewerber Supponor fest
  • Für Supponor und auch seine Nutzer drohen hohe Schadensersatzzahlungen


Im milliardenschweren Markt für virtuelle Bandenwerbung im Sport wehrt sich der Pionier der virtuellen Sportbandenwerbung, die Schweizer AIM Sport, die unter anderem Partner der UEFA und von europäischen Spitzenclubs wie Real Madrid, Paris Saint-Germain, dem AC Mailand oder Ajax Amsterdam ist, in einer Reihe von Gerichtsverfahren gegen Patentverletzungen ihres finnisch-britischen Wettbewerbers Supponor.


AIM Sport wirft Supponor vor, Produkte auf Grundlage von Verletzungen der international gehaltenen Patente der AIM Sport anzubieten. Diese Rechtsauffassung hat nun auch das High Court of Justice in Großbritannien in London am Hauptunternehmenssitz von Supponor geteilt und in einem am 30. Januar ergangenen Urteil die Gültigkeit der Patente von AIM Sport für den britischen Markt sowie Patentverletzungen und entsprechende Schadensersatzpflichten von Supponor festgestellt. Bereits im vergangenen Jahr hatten das Landgericht München und das Bundespatentgericht entsprechende Urteile gefällt. Mit diesen Entscheidungen werden nicht nur Schadensersatzpflichten der AIM Sport gegen Supponor, sondern auch den Nutzern der Supponor-Produkte wie der Sportfive, Borussia Dortmund, dem FC Bayern München oder dem FC Barcelona begründet. Auch Sponsoren, die auf virtuellen Banden von Supponor geworben haben oder werben, können sich schadensersatzpflichtig machen.


Peter Fossen, CEO von AIM Sport: „Wir freuen uns über die klare Entscheidung des High Court of Justice. Damit sind wir einen weiteren wichtigen Schritt auf unserem Weg vorangekommen, die Innovationen und Entwicklungen unseres Unternehmens zu schützen, die über viele Jahre durch den großen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die wichtige Unterstützung unserer Kunden und Investoren geschaffen wurden. Mit drei richtungsweisenden und umfassend begründeten Gerichtsentscheidungen zur Gültigkeit unserer Patente, der Feststellung von Patentverletzungen unseres Wettbewerbes Supponor sowie entsprechender Schadenersatzpflichten sehen wir uns in unserer Überzeugung bestätigt, dass die Produkte von Supponor nur durch die Verletzung unserer Patente und die Kopie geschützter Eigenschaften unserer Produkte möglich sind.“ Auch das neuste Produkt von Supponor, aufgebaut auf dem Fundament („strong Heritage“) seines Vorgängers, ‚Supponor Air‘ ist rechtswidrig zu Stande gekommen.


Dieses Urteil in London entfaltet Wirkung für alle aus dem Londoner Headquarter von Supponor gesteuerten Aktivitäten, genauso wie die deutschen Urteile auch alle in Deutschland empfangbaren Übertragungen aus dem Ausland betreffen. Wir werden uns nun darauf konzentrieren, dass die gerichtlichen Entscheidungen auch durchgesetzt und befolgt werden. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die bisherigen Entscheidungen auch in eventuellen weiteren Instanzen bestehen werden.“


Die bisherigen Gerichtsentscheidungen


Bereits im März letzten Jahres hatte das Landgericht München Supponor und Sportfive dazu verurteilt, ihre Rechtsverletzung mit sofortiger Wirkung zu beenden und der AIM Sport den Schaden zu ersetzen, der ihr durch die Rechtsverletzungen entstanden ist. Als Grundlage zur Ermittlung der Schadenhöhe wurden sie dazu verurteilt, Auskünfte zu erteilen und detailliert Rechenschaft abzulegen.


Im Juli letzten Jahres hatte das Bundespatentgericht eine Klage von Supponor in vollem Umfang abgewiesen, mit der Supponor die Gültigkeit der Patente von AIM Sport im deutschen Markt in Frage stellen wollte.


Der Markt für virtuelle Sportbandenwerbung


Der Markt für virtuelle Sportbandenwerbung ist noch relativ jung. Die Technologie ermöglicht es den Inhabern von Fußballrechten, Vereinen oder Verbänden, ihren Bestand an digitaler Bandenwerbung und damit ihre Einnahmen zu vervielfachen, indem sie verschiedene Versionen der ins Spiel eingebundenen Werbung für unterschiedliche Gebiete oder Länderterritorien vermarkten und ausstrahlen. AIM Sport schätzt das Marktpotenzial der virtuellen Bandenwerbung auf 3 bis 5 Milliarden Euro, insbesondere dadurch, dass diese Technologie zukünftig auch personalisierte virtuelle Werbung ermöglichen wird. Gegenwärtig werden auf dem europäischen Sponsoringmarkt rund 30 Milliarden pro Jahr umgesetzt.


Über AIM Sport

Die AIM Sport ist ein Pionier, Innovator und marktführend im Bereich des Sportmarketings und der digitalen Bandenwerbung. Das Unternehmen kombiniert sein seit Jahrzehnten gewachsenes Marketing- und Handels-Knowhow mit beispiellosen Technologielösungen. Die Digital Overlay® Technologie als Grundlage für virtuelle Bandenwerbung von AIM Sport führte zu einer Revolution im Sportmarketing. Die patentierte Technologie hatte 2015 beim Audi Cup in der Münchner Allianz Arena Weltpremiere, bei der für alle vier Spiele des Wettbewerbs vier verschiedene Feeds mit vier Kameras produziert wurden und ist heute weltweit für Kunden wie die UEFA, Real Madrid, Sevilla, Paris Saint-Germain, Olympique de Marseille, Olympique Lyonnais, AC Mailand, Inter Mailand, AS Roma, Ajax Amsterdam, PSV Eindhoven im Einsatz.

 

Für Rückfragen:

Hartmut Schultz Kommunikation GmbH

Hartmut Schultz

Tel. +49 89 9924 9620

hs@schultz-kommunikation.com

D - 81675 München, Höchlstraße 2

CH – 3112 Allmendingen bei Bern, Thunstrasse 11

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