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Vergleich gescheitert - Gamesright gegen Tipico vor dem BGH

Hamburg, 19.04.2024

Die Vergleichsgespräche zwischen Tipico und Gamesright im Sportwettverfahren vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR 90/23) sind gescheitert. Der BGH wird nun einen neuen Verhandlungstermin ansetzen. Co-Founder Hannes Beuck von Gamesright: „Ja, das ist korrekt. Der BGH wird nun einen neuen Verhandlungstermin ansetzen. Ich bin überzeugt, dass dieser im Sinne der Verbraucher entscheiden wird. Diese konnten nicht ahnen, dass namhafte Anbieter verbotene Sportwetten angeboten haben."


Nun könnte sich der BGH auch erstmals näher mit der maßgeblichen Verjährungsfrist in Sportwettenfällen befassen. Tipico vertritt die Auffassung, dass Ansprüche der Spieler bereits nach drei Jahren verjähren sollten. Die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung geht demgegenüber bisher von einer zehnjährigen Verjährungsfrist aus. Der Verbraucher, der in diesem BGH-Fall 2021 Klage eingereicht hatte, hatte im Zeitraum von 2013 bis 2018 gewettet.


Gerade erst hatte der BGH einen Hinweisbeschluss erlassen, in dem er ausgeführt hat, dass Sportwettenanbieter ohne Konzession ("Lizenz") grundsätzlich erstattungspflichtig sein dürften. Das Thema der Verjährung hatte er darin offen gelassen.


Die Verjährung entscheidet maßgeblich darüber, welche Rückzahlungssumme für die Anbieter auf dem Spiel steht. Der Schwarzmarkt zwischen 2014 und 2021 (viele Lizenzen wurden erst Ende 2020 erteilt) wird für Deutschland auf 20 Milliarden EUR geschätzt. Beuck: „Es geht um einen Erdrutsch für die Sportwettanbieter und einen immensen Schaden. Für uns zählt der Verbraucherschutz.“


Kein Sportwettanbieter hatte vor Ende 2020 eine gültige Lizenz für Deutschland. Die Anbieter boten ihre Wetten deshalb aus dem europäischen Ausland an und nutzen dafür oft Prominente. Für den Verjährungsbeginn kommt es in der Regel darauf an, dass der Anspruchsteller Kenntnis von den Tatsachen seines Rückzahlungsanspruchs hat. Nur die wenigsten Wettteilnehmer dürften von den fehlenden Lizenzen der Anbieter gewusst haben. Und Beuck: "Wir interpretieren zudem den Hinweis des BGH so, dass Spieler auch Anspruch auf Erstattung ihrer Einzahlungen nach Lizenzerteilung haben können. Das gilt insbesondere dann, wenn Anbieter gegen das Einzahlungslimit von 1.000€ im Monat verstoßen haben. Nach unserer Ansicht sind dies die Meisten."


Florian Scholz

Sports-Consulting & Communication

Consulting@scholz-sports.com

+49 151 40 215 372

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